Am 1. Juli 2021 tritt die erste Stufe der Verordnung EU 2019/1781 der EU-Kommission in Kraft. Gegenüber der ersten Textfassung gab es zwischenzeitlich einige Änderungen. Was ist der Grund?
Beim Prüfen des Textes sind Vertretern der Industrie einige Dinge im Bereich Motoren und Frequenzumrichter aufgefallen, die nicht optimal gelöst worden waren beziehungsweise den Kunden vor handfeste Herausforderungen gestellt hätten. Bei strikter Auslegung des Gesetzes hätte beispielsweise ein Maschinenbauer, der eine umrichtergetriebene Maschine auf den Markt bringt, den speisenden Transformator mitberücksichtigen müssen. Das ist nicht handhabbar und ergibt keinen Sinn.
Gab es Möglichkeiten der Einflussnahme?
Die Industrieverbände CEMEB und ZVEI sind im ständigen Austausch mit der EU-Kommission und haben auf die Probleme hingewiesen. Dann hatte sich die Chance ergeben, dass die EU-Kommission ein sogenanntes Omnibus-Verfahren anstrengt, das Änderungen verschiedener Richtlinien beinhaltet. Wir konnten hierzu in einem öffentlichen Konsultationsverfahren unsere Bedenken äußern.
Wie hat die EU-Kommission darauf reagiert?
Im Oktober 2020 wurde das besagte Omnibus-Dokument veröffentlicht, das auch Änderungen der Verordnung EU 2019/1781 enthält. Bei den Frequenzumrichtern wurden einige Klarheiten geschaffen. Der wichtigste Punkt ist, dass in einem Schaltschrank eingebaute Frequenzumrichter nicht noch einmal betrachtet werden müssen, wenn sie schon konform sind. Für einen Maschinenbauer ist das ganz entscheidend, denn er muss die neue Regulierung nicht mehr auf seinen Schaltschrank anwenden.