Nach Inkrafttreten des Gesetzes im November 2023 bleibt der Industrie nur wenig Zeit, erste Vorgaben zu erfüllen. Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch die Summe von 2,5 GWh pro Jahr übersteigt, müssen bereits zum 01.01.2025 Daten über ihre Abwärmepotenziale melden und bisher ungenutzt abgeführte Wärme möglichst vermeiden oder nutzen – zumindest, sofern das nach dem aktuellen Stand der Technik möglich und zumutbar ist. Die ursprüngliche Frist vom 01.07.2024 hat der Gesetzgeber nach Kritik aus der Wirtschaft um ein halbes Jahr verlängert.
Betreiber von Rechenzentren, die ein Energie- und Umweltmanagementsystem einrichten, müssen diese Systeme ab 2026 zertifizieren lassen, wenn das Rechenzentrum über eine Nennanschlussleistung von 1 MW oder mehr verfügt. Pflichten werden den Betreibern vom EnEfG auch zur Stromquelle auferlegt: Schon ab 2024 müssen sie zu mindestens 50 Prozent erneuerbare Energiequellen nutzen. Ab 2027 fordert das Gesetz 100 Prozent regenerative Stromquellen für Rechenzentren.
Nachdem mit der Datenerhebung begonnen wird, müssen industrielle Betreiber dann innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen, die darüber informieren, welche Energieeffizienzmaßnahmen sie umsetzen werden. Dafür müssen sie eine Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen durchführen. Die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme gilt laut EnEfG als gegeben, wenn nach höchstens der Hälfte der vorgesehenen Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert absehbar ist.
Für Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch bei mehr als 7,5 GWh jährlich liegt, gelten weitergehende Anforderungen: Sie werden mit dem EnEfG auch dazu verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen, die der ISO 50001 oder dem EMAS entsprechen. Als fester Bestandteil von Managementsystemen und Energieaudits wird eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach ValERI vorgegeben.