Prüfen statt rechnen

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Im italienischen Bergamo betreibt ABB ein zertifiziertes Prüflabor, das Leistungsschalter und Schaltanlagen auf Konformität mit der seit November 2014 gültigen DIN EN 61439 testet. Die Rolf Janssen GmbH hat diesen Service als erster Schaltanlagenbauer in Anspruch genommen. Hintergrund des Prüfauftrags: Die Norm, die die Ausführung und die Prüfvorgaben für Niederspannungsschaltgerätekombinationen beschreibt, hat einige Kriterien verschärft; dadurch kann ihre Einhaltung nur teilweise rechnerisch erfolgen und verlangt bei Stromstärken ab 1.600 A eine Prüfung.

Auf Herz und Nieren

„Für ein großes Kraftwerkprojekt in Polen haben wir eine neu entwickelte Schaltanlage mit dem ABB-Leistungsschalter Emax2 gefertigt“, berichtet Holger Kuhlemann, Projektleiter bei der Rolf Janssen GmbH. „Mit Unterstützung der ABB-Experten haben wir die Anlage nach Bergamo gebracht und dort alle erforderlichen Tests durchgeführt.“ Für die Wärmeprüfung haben die Techniker Sensoren an 170 Messpunkten angebracht. „Bei dieser aufwendigen Prüfung testen wir, ob die maximal zulässigen Temperaturen an den Messpunkten eingehalten oder überschritten werden“, erklärt Jens Kunkel, Product Marketing Director bei ABB Stotz-Kontakt. Die anschließende Kurzschlussprüfung setzt die Schalter extremen Stromspitzen von bis zu 150 kA aus.

Maßstäbe setzen

„Das Prüflabor in Italien hat vorbildlich gearbeitet; die Kooperation mit ABB war sehr professionell“, sagt Holger Kuhlemann. Jens Kunkel spielt den Ball zurück: „Wir haben bereits eine Reihe von Projekten mit der Rolf Janssen GmbH umgesetzt. Als Vorreiter bei der Überprüfung seiner Anlagen auf Konformität mit der DIN EN 61439 setzt das Unternehmen wieder einmal neue Maßstäbe im Schaltanlagenbau.“

DIN EN 61439

Die Norm weist den am Bau einer Schaltgerätekombination Beteiligten klare Verantwortlichkeiten zu: Der ursprüngliche Hersteller – in der Regel ein Produzent von Systemkomponenten wie ABB – hat durch Prüfung, Berechnung oder Konstruktionsregeln den Nachweis zu erbringen, dass die Bauart normkonform ist; zum Verantwortungsbereich des Herstellers der Schaltgerätekombination, also des Schaltanlagenbauers, gehört es, die Anlage zu bemessen und den Bauartnachweis des ursprünglichen Herstellers einzuhalten. Der Bauartnachweis bestätigt die einwandfreie Funktion der Komponenten in einer Schaltanlage und hebt die Unterscheidung zwischen typgeprüfter und partiell typgeprüfter Schaltgerätekombination auf.