Im ersten Schritt ab 1. Juli 2021 gilt die Verordnung für zwei- bis achtpolige Dreiphasen-Drehstrommotoren mit 50 Hz, 60 Hz, 50/60 Hz, für Bremsmotoren mit externer Bremse, für alle Motoren für Ex t, Ex ec, Ex d und Ex de, ausgelegt für die Betriebsklassen S1, S3> 80 %, S6 > 80 % und auch für vollständig geschlossene TEAOMotoren (Air Over). Die Option IE2-Motor zusammen mit drehzahlgeregeltem Antrieb wird nicht mehr verfügbar sein. Wichtige Ausnahmen: Ex-Motoren, Bremsmotoren und Tauchmotoren.
Im zweiten Schritt ab dem 1. Juli 2023 wird die Wirkungsgradklasse IE4 für 3-phasige, 2- bis 6-polige Motoren mit einer Nennleistung zwischen 75 kW und 200 kW obligatorisch. Zusätzlich wird die Direktive auch auf Ex-eb-Motoren sowie 1-Phasen-Motoren erweitert.