Heute schon konform

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Im Juli 2021 wird eine neue, anspruchsvollere Verordnung zur Energieeffizienz die Ökodesign-Verordnung 640/2009 ersetzen. Elektromotoren und Frequenzumrichter von ABB sind bereits heute konform mit den kommenden Anforderungen.

Seit rund zwei Jahrzehnten gibt es etliche EU-Energieeffizienzregularien für Verbrauchs- und Industrieprodukte. Verbraucher erkennen die Regulierung an den Energieetiketten von Gebrauchsgütern, die mit Buchstaben die Effizienz etwa von Kühlschränken oder Staubsaugern angeben. Bei Industrieprodukten wie Elektromotoren ist die gesetzliche Energieeffizienz anders geregelt: Hier müssen Hersteller oder Organisationen, die ein Produkt auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen, gewährleisten, dass es die entsprechenden Effizienzvorschriften erfüllt.

Effizienzregulierung wird weiterentwickelt

Während die klimapolitischen Ziele immer anspruchsvoller werden, entwickelt sich auch die Effizienzregulierung weiter. Seit 2009 gibt es in der EU eine Mindestwirkungsgradregelung für Niederspannungselektromotoren. Ihre allgemeinen Anforderungen finden sich in der Ökodesign- Richtlinie, detaillierte Anforderungen in der spezifischen Verordnung 640/2009.

Die Industrie verwendet einen erheblichen Teil des Stroms zum Antrieb von Elektromotoren.

Die Mitgliedsstaaten sowie die Organe der EU haben sich auf eine weitreichendere Verordnung geeinigt, die die Verordnung 640/2009 ersetzen wird. Hierbei handelt es sich um eine doppelte Premiere: Jetzt fallen auch Frequenzumrichter in den Geltungsbereich der Verordnung und die IE4-Effizienzklassen-Anforderungen für Elektromotoren werden eingeführt. Die Verordnung umfasst künftig Niederspannungselektromotoren und Frequenzumrichter mit einer Spannung unter 1.000 V und einer Leistung zwischen 0,12 kW und 1.000 kW. Sie beinhaltet die entsprechenden Effizienzanforderungen und berücksichtigt auch Spezialmotoren wie Ex-Motoren.

Neue Verordnung wird erfüllt

ABB bietet schon heute ein umfassendes Portfolio von Elektromotoren an, das den anspruchsvolleren Anforderungen der neuen Verordnung entspricht. Das gilt auch für die Motortypen, die von der aktuellen Verordnung ausgenommen sind wie Ex-Motoren, TEAO-Motoren und Motoren für das 60-Hz-Netz. Frequenzumrichtermodelle von ABB, die unter die Verordnung fallen, werden oder wurden im Laufe des Jahres

ABB bietet schon heute ein umfassendes Portfolio von Elektromotoren an, das den anspruchsvolleren Anforderungen der neuen Verordnung entspricht.

2019/2020 getestet und hinsichtlich ihrer Konformität bewertet. Die wichtigen Frequenzumrichterfamilien ACS880, ACS580, ACH580, ACQ580 und ACS380 sind bereits konform. Ein Vorteil der Motoren und Frequenzumrichter von ABB sind die sehr niedrigen Gesamtbetriebskosten. Über 95 % der laufenden Betriebskosten von Elektromotoren entfallen in typischen industriellen Anwendungen auf die Energiekosten. Eine hohe Energieeffizienz ist insofern ein entscheidender Faktor für niedrigere Total Costs of Ownership. Die neue Verordnung ist ein zusätzlicher Schritt, um die Klimagase zu reduzieren und den Anstieg der Durchschnittstemperatur auf der Erde auf 1,5 °C zu begrenzen. ABB unterstützt dieses Ziel

Eine hohe Energieeffizienz ist insofern ein entscheidender Faktor für niedrigere Total Costs of Ownership.

mit ihren Produkten. Ihre Elektromotoren und Frequenzumrichter tragen dazu bei, dass weniger fossile Brennstoffe zur Stromerzeugung verbraucht werden und der Verbrauch effizienter wird.

Weitere Infos: motion@de.abb.com

UMSETZUNG IN ZWEI SCHRITTEN

Im ersten Schritt ab 1. Juli 2021 gilt die Verordnung für zwei- bis achtpolige Dreiphasen-Drehstrommotoren mit 50 Hz, 60 Hz, 50/60 Hz, für Bremsmotoren mit externer Bremse, für alle Motoren für Ex t, Ex ec, Ex d und Ex de, ausgelegt für die Betriebsklassen S1, S3> 80 %, S6 > 80 % und auch für vollständig geschlossene TEAOMotoren (Air Over). Die Option IE2-Motor zusammen mit drehzahlgeregeltem Antrieb wird nicht mehr verfügbar sein. Wichtige Ausnahmen: Ex-Motoren, Bremsmotoren und Tauchmotoren.

Im zweiten Schritt ab dem 1. Juli 2023 wird die Wirkungsgradklasse IE4 für 3-phasige, 2- bis 6-polige Motoren mit einer Nennleistung zwischen 75 kW und 200 kW obligatorisch. Zusätzlich wird die Direktive auch auf Ex-eb-Motoren sowie 1-Phasen-Motoren erweitert.